Rechtsprechung
VGH Bayern, 09.07.1991 - 22 B 90.1121 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberecht: Pflicht des Gastwirts zur Unterbindung von Rauschgiftgeschäften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.03.1990 - M 16 K 89.3497
- VG München, 06.03.1990 - M 16 K.3497
- VGH Bayern, 09.07.1991 - 22 B 90.1121
- BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.1991 - 22 B 90.1121
Art und Umfang der den Gastwirt treffenden Pflichten bestimmen sich nach der jeweiligen Gefahrenlage; sie können von der Verhängung von Lokalverboten oder der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei über erhebliche Umgestaltungen der Betriebsräume sogar bis zur Schließung des Lokals reichen (vgl. BVerwGE 56, 205 ; BVerwGE 81, 74 [77]; BVerwG vom 21.10.1987 GewArch 1988, 338 ; BayVGH vom 10.7.1987 Az. 22 B 85 A.771). - BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75
Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.1991 - 22 B 90.1121
Art und Umfang der den Gastwirt treffenden Pflichten bestimmen sich nach der jeweiligen Gefahrenlage; sie können von der Verhängung von Lokalverboten oder der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei über erhebliche Umgestaltungen der Betriebsräume sogar bis zur Schließung des Lokals reichen (vgl. BVerwGE 56, 205 ; BVerwGE 81, 74 [77]; BVerwG vom 21.10.1987 GewArch 1988, 338 ; BayVGH vom 10.7.1987 Az. 22 B 85 A.771). - BVerwG, 21.10.1987 - 1 CB 46.87
Kooperation zwischen Gastwirten und Polizei bei naheliegendem Rauschgifthandel
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.1991 - 22 B 90.1121
Art und Umfang der den Gastwirt treffenden Pflichten bestimmen sich nach der jeweiligen Gefahrenlage; sie können von der Verhängung von Lokalverboten oder der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei über erhebliche Umgestaltungen der Betriebsräume sogar bis zur Schließung des Lokals reichen (vgl. BVerwGE 56, 205 ; BVerwGE 81, 74 [77]; BVerwG vom 21.10.1987 GewArch 1988, 338 ; BayVGH vom 10.7.1987 Az. 22 B 85 A.771).
- VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Verlängerung der Sperrzeit zur Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität
Das Risiko, dass die Drogenszene auf eine Diskothek ausgreift, trägt ihr Betreiber; erkennbare Anhaltspunkte für solche Entwicklungen verpflichten ihn, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und alle erforderlichen Maßnahmen zur Bereinigung zu ergreifen (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.1991 - 22 B 90.1121 - juris Rn. 7 m.w.N.).Zu den Pflichten eines zuverlässigen Gastwirts gehört es nämlich, die notwendigen Maßnahmen gegen die Begehung strafbarer Handlungen in seinen Räumen zu ergreifen (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.1991 - 22 B 90.1121 - juris Rn. 4 m.w.N.).
Art und Umfang der den Gastwirt treffenden Pflichten bestimmen sich nach der jeweiligen Gefahrenlage; sie können von der Verhängung von Lokalverboten oder der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei über erhebliche Umgestaltungen der Betriebsräume bis zur (teilweisen) Schließung des Lokals reichen (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.1991 - 22 B 90.1121 - juris Rn. 4 m.w.N.).
- VG Saarlouis, 20.12.2004 - 1 F 23/04
Gewerberecht - Gaststätten, Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen …
Kommt der Inhaber einer Gaststätte dieser Pflicht nicht nach, ist er unzuverlässig im Sinne der §§ 15 Abs. 2, 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG (vgl. Bayer. VGH , Beschluss vom 09.07.1991 - 22 B 90.1121 -, bei juris).